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   VG Regensburg, 16.07.2003 - RN 7 S 03.1019   

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VG Regensburg, 16.07.2003 - RN 7 S 03.1019 (https://dejure.org/2003,67499)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16.07.2003 - RN 7 S 03.1019 (https://dejure.org/2003,67499)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - RN 7 S 03.1019 (https://dejure.org/2003,67499)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Sigmaringen, 31.01.2005 - 2 K 978/04

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Anwendung neuen Rechts in bezug auf eine nach

    Der weitere Fortbestand der Erlaubnis hängt seit dem 01.04.2003 von den Voraussetzungen ab, die das Waffengesetz heute für die Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen aufstellt, hinsichtlich der Zuverlässigkeit insbesondere in § 5 WaffG n.F. (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1983, BVerwGE 67, 16, 19f zur Überleitung von Erlaubnissen in das Waffengesetz 1976; ebenso VG Aachen Urteil vom 31.03.2004, - 6 K 1922/03, zit. nach juris; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).

    Es kann auch nicht darauf abgestellt werden, ob die Tatsache im Zeitpunkt ihres Eintritts, also mit der Rechtskraft der Verurteilung im März 2001, nach der damals noch maßgeblichen Rechtslage, dem Waffengesetz 1976, zur Versagung der Erlaubnis hätte führen müssen (so aber zu den Überleitungsvorschriften des Waffengesetzes 1976 BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, a.a.O., 20; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 14.11.2003, - 21 CS 03.2056 - VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 - und Beschluss vom 16.07.2003, - RN 7 S 03.1151 -, zitiert nach juris).

  • VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung

    Der weitere Fortbestand der Erlaubnis hängt damit seit dem 01.04.2003 von den Voraussetzungen ab, die das Waffengesetz heute für die Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen aufstellt, hinsichtlich der Zuverlässigkeit insbesondere in § 5 WaffG n.F. (vgl. zur Überleitung von Erlaubnissen in das Waffengesetz 1976 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Formulierung "Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen" im Tatbestand der Widerrufsregelung nicht den Zweck, nachträglich eingetretene Tatsachen so zu behandeln, als seien sie bereits vor Erteilung der Waffenbesitzkarte eingetreten, und sie so zu bewerten, wie sie nach der damaligen Rechtslage bei der Entscheidung über die Erteilung zu bewerten gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04

    Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung;

    Der Beschluss des VG Regensburg vom 16. Juli 2003 - 7 S 03.1019 - betrifft gleichfalls eine andere Konstellation.
  • VG Oldenburg, 02.04.2004 - 12 B 829/04

    Voraussetzungen der Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheines und dessen

    Auch kann § 45 Abs. 2 WaffG n.F. nicht entnommen werden, dass die nach altem Recht erteilten Erlaubnisse nur dann widerrufen werden können, wenn nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die - im Zeitpunkt der Erteilung - zur Versagung hätten führen müssen (so wohl VG Regensburg, Beschluss vom 16. Juli 2003 - RN 7 S 03.1019 - , V.n.b.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 20 A 1490/05

    Voraussetzungen der erforderlichen jagdrechtlichen Zuverlässigkeit; Anspruch auf

    Die von dem Kläger herangezogenen Beschlüsse des VG Regensburg vom 16. Juli 2003 - RN 7 S 03.1019 - und des VGH München vom 14. November 2003 - 21 C S 03.2026 - führen auf keine andere Entscheidung.
  • VG Sigmaringen, 09.03.2004 - 5 K 1858/03

    Versagung der Verlängerung eines Jagdscheins und Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall von dem vom VG Regensburg mit Beschluss vom 16. Mai 2003 -7 S 03.1019- entschiedenen Fall, in dem es um die nach § 18 BJagdG erfolgte Ungültigerklärung eines Jagdscheines und dessen Einziehung sowie den Widerruf von Waffenbesitzkarten ging.
  • VG Oldenburg, 24.01.1992 - 12 B 4702/03

    Zur Einziehung eines Jagdscheines nach Verschärfung des Waffen- und Jagdrechtes;

    Die Verschärfung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeitskriterien aufgrund der o.a. Rechtsänderung stellt keine Tatsache im Sinne des § 18 S. 1 BJagdG dar (so auch VG Regensburg, Beschluss vom 16. Juli 2003, Az.: RN 7 S 03.1019, den Beteiligten bekannt).
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